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Der
Begriff "kalkulatorische Zinsen" wird in der Betriebswirtschaftlehre
speziell im Rechungswesen verwendet und bedeutet hier vereinfacht, das
die kalkulatorischen Zinsen diejenigen sind, die ein Unternehmer
erhalten hätte, wenn er Teile des Eigenkapitals nicht in sein
Unternehmen investiert hätte, sondern der Wirtschaft (Kapitalmarkt) zur
Verfügung gestellt hätte und damit wie ein Fremdkapitalgeber ein - mit
dem Nutzer seines Kapitals vereinbartes -Zinsentgelt bekommen hätte (=
Gewinnerhöhender Betrag für den Geber/ Gewinnsenkender Betrag für den
Nutzer). Sobald der Unternehmer sein Eigenkapital jedoch in sein
eigenes Unternehmen investiert, geht er als Unternehmer im Sinne der
Wirtschaftlichkeit davon aus, dass die dadurch gewonnene Rendite höher
ist, als die kalkulatorischen Zinsen (die Zinsen, die er bekommen
hätte, wenn er das Kapital der Wirtschaft zur Verfügung gestellt hätte)
- garantieren kann man diese Rendite aber nicht.
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Die
durch Eigenkapitalbindung entgangenen Zinsen werden im Rechnungswesen
als kalkulatorische Zinsen bezeichnet, um eine Kostengröße in der
Kostenrechnung aufführen zu können. Der Gewinn ist dann die mit der
eigenen Betriebstätigkeit erwirtschaftete fiktive Rendite, die über die
am Kapitalmarkt übliche Verzinsung hinausgeht und gleichzeitig in der
Kalkulation als Selbstkosten und Preis für die Leistung einfließt.
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Dadurch
wird das Preis-Kosten-Verhältnis überschaubar und ist besser zu
steuern, wie auch die Zeitvergleiche, Betriebsvergleiche und
Leistungs-Vergleiche, die keine Fremdzinslast mehr enthalten. Berechnet
werden kalkulatorische Zinsen, indem das betriebsnotwendige Kapital
eines Zeitraumes mit dem kalkulatorischen Zinssatz eines Zeittraumes
(in der Regel der bankübliche Zinssatz für langfristige Kapitalanlagen
) multipliziert wird und die kalkulatorischen Zinsen dieses Zeitraumes
ergeben.
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Oft
wird noch ein Risikoaufschlag für Wagnisse (Anderskosten) draufgesetzt.
In der Kostenrechnung werden kalkulatorische Zinsen bei den
Zusatzkosten (Eigenkapitalzinsen, die keinen Aufwand darstellen)
verrechnet, in der Erfolgsrechnung werden nur die Fremdkapitalzinsen,
die zu Auszahlungen und Aufwand führen, aufgeführt. Das Prinzip ist das
"Opportunitätsprinzip", was besagt, dass das Betriebsergebnis durch
fiktive Zinskosten um den entgangenen Erlös aus alternativer
Eigenkapitalverwendung rechnerisch gekürzt wird.
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